Bei Autokorsos Verkehrsregeln beachten
Frankfurt am Main – Mit dem ersten Sieg der deutschen Elf reihen sich viele Fußballfans in die beliebten Autokorsos ein. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) appelliert, dabei immer die Verkehrssicherheit im Auge zu behalten und trotz aller verständlichen Euphorie keine unnötigen Risiken einzugehen.
Die Polizei verhängt in diesen Fällen zwar erfahrungsgemäß seltener Verwarnungs- oder Bußgelder, als streng nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sein müsste. Doch bei allzu riskanten Manövern können die Teilnehmer eines Autokorsos unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs belangt werden.
Paragraph 30 der StVO besagt, „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. … Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.“ Bis zu einer gewissen Grenze toleriert die Polizei die Autokorsos und koordiniert sie auch vielerorts. Wichtig ist, den Anweisungen der Ordnungshüter Folge zu leisten, denn andernfalls droht ein Bußgeld. Ebenfalls zur Kasse gebeten werden kann, wer die Hupe betätigt, obwohl keine Gefahr vorliegt. Bei Autokorsos schreitet die Polizei meistens erst dann ein, wenn die Nachtruhe der Anwohner empfindlich gestört wird.
Im Autokorso besteht die Gefahr eines Auffahrunfalls. Deshalb sollte man immer mit unvorhersehbaren Fahrmanövern der anderen Teilnehmer rechnen und Sicherheitsabstand einhalten. Passiert auf Grund zu geringen Abstands ein Unfall, kann dies ein Verwarnungsgeld von 35 Euro nach sich ziehen.
Auch im Autokorso gilt die Gurtpflicht. Wer sich weiterhin verkehrsgefährdend verhält, etwa weil er sich allzu weit aus dem Fenster lehnt oder sein Fahrzeug mit zu vielen Personen besetzt, riskiert Bußgelder zwischen 30 und 80 Euro sowie bis zu drei Punkte im Verkehrszentralregister (VZR).
Ebenfalls keine Ausnahmen gibt es bei Alkohol am Steuer. Bereits ab 0,5 Promille Blutalkoholwert drohen dem Fahrer ein Bußgeld ab 500 Euro sowie Fahrverbot und Punkte in Flensburg.
Fans und Schals zu schwenken oder am Auto anzubringen, ist grundsätzlich erlaubt, allerdings darf die Sicht dadurch nicht beeinträchtigt werden. Paragraph 23 StVO sieht bei Zuwiderhandlung ein Verwarnungsgeld von zehn Euro vor.
Quelle: AvD






